Haushalt & Reinigung
Ein aufgeräumtes, sauberes Zuhause tut gut – doch neben Beruf, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen bleibt dafür oft schlicht keine Zeit oder Kraft übrig. Genau hier unterstütze ich Sie: zuverlässig, gründlich und so, wie es zu Ihrem Alltag passt.
Was dazugehört
Zu meinen Leistungen zählen unter anderem die regelmäßige Grundreinigung Ihrer Wohnräume, Küche und Bad, das Staubwischen und Staubsaugen, die Fensterreinigung sowie das Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche. Auch punktuelle Aufgaben wie eine gründliche Reinigung vor oder nach besonderen Anlässen sind möglich. Was genau erledigt werden soll, besprechen wir gemeinsam – ganz nach Ihren Wünschen und den Gegebenheiten in Ihrem Zuhause.
Für wen dieses Angebot gedacht ist
Ob Berufstätige, die sich Freiraum für die wirklich wichtigen Dinge schaffen möchten, ältere Menschen, die im eigenen Haushalt Unterstützung brauchen, oder Familien im turbulenten Alltag: Haushalt & Reinigung richtet sich an alle, die eine verlässliche Hand im Alltag zu schätzen wissen.
Flexibel nach Ihrem Rhythmus
Ob wöchentlich, alle zwei Wochen oder nach Bedarf – gemeinsam finden wir einen Rhythmus, der zu Ihrem Leben passt. Nichts ist in Stein gemeißelt: Termine lassen sich anpassen, wenn sich einmal etwas ändert. Sprechen Sie mich einfach an, dann klären wir in einem kurzen Gespräch, was Ihnen wichtig ist.
Kosten-Rechner
Welche Leistungen möchten Sie in Anspruch nehmen?
Wählen Sie oben mindestens eine Leistung aus, um eine Kostenschätzung zu erhalten.
| Position | Menge | Preis | Summe | Entfernen |
|---|---|---|---|---|
| Anfahrtspauschale | ||||
| Gesamt | 0,00 € | |||
Rechnerischer Eigenaufwand: ab 0,00 €
Bei Nutzung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG kann sich Ihre Einkommensteuer um bis zu 0,00 € reduzieren.*
* Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Maßgeblich sind die steuerlich begünstigten Kosten; die tatsächliche Steuerermäßigung hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Diese Information ist keine Steuerberatung.
Schon gewusst?
Haushaltsnahe Dienstleistungen können nach § 35a Abs. 2 EStG mit 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr und Haushalt, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die tatsächliche Steuerermäßigung hängt von den persönlichen steuerlichen Voraussetzungen ab.
Angegeben wird das in der Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck (Mantelbogen) im Abschnitt „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Diese Informationen stellen keine Steuerberatung dar.